Rutschsicherheit auf Naturstein, Fliesen und Beton

Sie erhalten von uns eine eindeutige Stellungnahme bzgl. der Rutschsicherheit Ihres Bodenbelags

Rutschsicherheit – Statistik

Daten der Deutschen gesetzlichen Unfallversicherung zeigen deutlich warum das Thema "Vermeidung von Rutschunfällen" bei den Berufsgenossenschaften und Versicherungen groß geschrieben wird. Stolper-, Rutsch- und Sturzunfälle sind laut Statistik mit 25% aller Unfälle an der Spitze des Unfallgeschehens.

50.000

Unfälle erfordern stationäre Behandlung

4.800

Personen erleiden jährlich Dauerschäden mit BG Rente

45

Unfälle enden leider tödlich

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Rutschsicherheit

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Rechtliche Regelungen

Verkehrssicherungspflicht

Jeder hat die Pflicht zur Sicherheit vor Gefahrenquellen zu schützen. Wer diese Pflicht schuldhaft verletzt ist zum Schadensersatz verpflichtet.

Schadensersatzpflicht BGB § 823

Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper oder die Gesundheit eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.

Arbeitsstättenverordnung 1.5

Anforderung an den Boden: Die Fußböden in den Räumen dürfen keine Stolperstellen aufweisen. Sie müssen trittsicher, rutschhemmend und leicht zu reinigen sein.

Diese allgemeinen Forderungen werden durch spezielle Regeln (Prüfverfahren DIN 51130/DIN 51131) und Vorschriften (Bewertung der Prüfergebnisse BGR 181, GUV-I 8527) ergänzt.

Wer haftet im Schadensfall?

Eigentümer von Gebäuden

Eigentümer von Gebäuden und Arbeitsstätten tragen die Hauptverantwortung für die Verkehrssicherungspflicht.

Mieter und Pächter

Wenn die Instandhaltungspflicht vertraglich übertragen wurde, haften Mieter und Pächter für die Rutschsicherheit.

Hausverwaltungen

Hausverwaltungen sind für Instandhaltung und Sicherheit verantwortlich. Bei nachgewiesener persönlicher Verantwortung haftet der Geschäftsführer.

Facility Manager

Facility Manager übernehmen die operative Umsetzung von Instandhaltung und Sicherheit, können persönlich belangt werden. Hauptverantwortung liegt beim Auftraggeber.

Unternehmer und Arbeitgeber

Unternehmer und Arbeitgeber haften wenn Arbeitnehmer und Kunden betroffen sind. Berufsgenossenschaften und Versicherungen können im Schadensfall Regressansprüche stellen.

Strafmaß bei Verletzung der Verkehrssicherungspflicht

Bei Vernachlässigung kann der Geschäftsführer persönlich haften und mit Schadensersatzforderungen, Bußgeldern oder sogar strafrechtlichen Konsequenzen rechnen.

§ 823 BGB: Schadensersatzpflicht

Schadensersatzpflicht bei fahrlässiger Verletzung der Verkehrssicherungspflicht.

§ 229 StGB: Fahrlässige Körperverletzung

Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahre.

§ 222 StGB: Fahrlässige Tötung

Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahre oder Geldstrafe.

§ 223 StGB: Vorsätzliche Körperverletzung

Bis zu 5 Jahre Freiheitsstrafe bei bewusster Gefährdung.

Warum verlieren Böden ihre Rutschsicherheit?

Ein Boden kann im Laufe der Jahre seine rutschhemmenden Eigenschaften verlieren. Es besteht die Pflicht dies zu kontrollieren und für ausreichende Sicherheit zu sorgen.

Abnutzung durch Nutzung

Schleichende Verglättung: Unter dem Mikroskop sieht der Belag aus wie eine Berg- und Tal-Landschaft. Im Laufe der Zeit laufen sich die Bergspitzen ab und in den Tälern sammelt sich Mikroschmutz.

Rückstände von Reinigungsmitteln

Eine falsche Reinigung mit seifenhaltigen, schichtaufbauenden Reinigern kann die Rutschsicherheit stark vermindern.

Unsachgemäße Pflege

Unsachgemäße Reinigungs- und Pflegemethoden können die rutschhemmenden Eigenschaften des Bodens nachhaltig beeinträchtigen.

Bewertung der Rutschfestigkeitsklassen

Vor der Nutzung

Die Prüfung der Rutschsicherheit erfolgt gemäß DIN 51130 (Stationäre Prüfmethode – schiefe Ebene) als Baumusterprüfung und die Bestimmung der erforderlichen Rutschsicherheit erfolgt gemäß BGR 181.

Unter Betriebsbedingungen

Die Baumusterprüfung (DIN 51130) hat als präventive Maßnahme einen hohen Stellenwert. Sie lässt aber keine Aussage über die Rutschsicherheit des verlegten und benutzten Bodens zu!

Fehler bei der Verlegung/Verfugung, unsachgemäße Reinigung/Pflege sowie auch die Abnutzung/Verschleiß sind oft Auslöser von Rutschunfällen aufgrund von zu glatt gewordenen Böden. Um hier geeignete Korrektur- und Präventionsmaßnahmen durchführen zu können, ist es erforderlich die rutschhemmenden Eigenschaften von verlegten Böden vor Ort zu ermitteln!

Unsere Dienstleistungen

Rechtsichere Messung und Bewertung

Messung nach DIN 51131 und Bewertung der Trittsicherheit vor Ort, inklusive Prüfbericht und Maßnahmenkatalog.

A

Bodensystem kritisch

Besondere Maßnahmen erforderlich

B

Bodensystem eingeschränkt betriebstauglich

Maßnahmen erforderlich

C

Bodensystem uneingeschränkt betriebstauglich

Keine Maßnahmen erforderlich

Durchführung der Erhöhung der Rutschsicherheit

Diese Durchführung zur Verbesserung der Rutschsicherheitsklasse zur Vermeidung von Stürzen wird von uns je nach Anforderung entweder chemisch oder mechanisch durchgeführt.

  • Durchführung der Erhöhung der Trittsicherheit vor Ort (A - besondere Maßnahmen)
  • Beratung und Schulung des Personals (B - erforderliche Maßnahmen)
  • Erstellung von Gutachten zur Bestimmung der Rutschsicherheit

Anwendungsbereiche

Eine Prüfung der Rutschsicherheit wird z.B. bei folgenden Punkten notwendig:

Ursachenprüfung bei Unfällen oder Beinaheunfällen durch Stürzen

Wenn beim Begehen ein Boden subjektiv als "rutschig" erscheint

Vorher-/Nachher-Prüfungen bei vor Ort hergestellten Oberflächen

Änderung des Reinigungsverfahrens

Soll-/Ist-Vergleichsprüfungen zur Feststellung von Unterschieden

Nutzungsänderung

Wirksamkeitskontrolle von getroffenen Maßnahmen

Häufig gestellte Fragen zur Rutschsicherheit

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